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Gerichtsschreiber/in - AK (50-60%)

Unternehmen
Kanton Zürich
Ort
Zürich
Datum
17.08.2025
Referenznummer
158822

Obergericht des Kantons Zürich

Die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte ist Teil des Obergerichts des Kantons Zürich, welches als Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen fungiert. Die Kommission ist verantwortlich für die selbständige Justizverwaltung der Zürcher Zivil- und Strafgerichte sowie für das Notariatswesen.

Aufgabenbereich

Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der Aufsichtskommission sind für das Verfassen von Anträgen in Fällen zuständig, die in die Kompetenz der Kommission fallen. Dies umfasst:

  • Behandlung von Anzeigen bei Verstössen gegen das Anwaltsrecht
  • Teilnahme an Verhandlungen der Aufsichtskommission mit beratender Stimme
  • Schlussredaktion der von Kommissionsmitgliedern verfassten Exposés nach Beschlussfassung
  • Selbständige Antragstellung in Verfahren zur Entbindung vom Anwaltsgeheimnis und der Überprüfung der Anwaltskörperschaften
  • Aufsicht über die kaufmännische Kanzlei bei der Führung des Anwaltsregisters
  • Betreuung von organisatorischen und IT-Projekten
  • Erteilung von Auskünften an über 4000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kanton Zürich

Profil

Für diese vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeit werden folgende Voraussetzungen erwartet:

  • Sehr gute juristische Kenntnisse (Anwaltspatent von Vorteil)
  • Mindestens zwei Jahre Gerichtserfahrung
  • Belastbarkeit und sehr große Selbständigkeit
  • Blick für das Wesentliche und Freude an schriftlichen Arbeiten
  • Ausgeprägter Teamgeist und Flexibilität bei der Sicherstellung der Betriebsabläufe

Unser Angebot

Wir bieten Ihnen eine spannende Aufgabe in einem kleinen und kollegialen Team, welches führende Persönlichkeiten aus der Anwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten vereint. Die Anstellungsbedingungen richten sich nach kantonalen Richtlinien. Der Arbeitsplatz befindet sich an attraktiver Lage im Herzen der Altstadt, mit der Möglichkeit für Homeoffice.

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