Leiterin / Leiter Rechtsdienst des Amtes für Justiz und Gemeinden, 100 %
Volkswirtschaftsdepartement Amt für Justiz und Gemeinden Schaffhausen
Die Schätzungskommission für Wildschäden fungiert als erstinstanzliches Spezialverwaltungsgericht. Sie ist zuständig für die Feststellung und Schätzung von Schäden, die jagdbare Tiere an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren anrichten. Zudem entscheidet sie über die Entschädigungspflicht der Jagdgesellschaften und des Kantons gegenüber betroffenen Grundeigentümern oder Pächtern.
Sie wirken an den Verfahren der Schätzungskommission mit. Die Entscheidungen werden in Dreierbesetzung getroffen, sofern sie nicht in die alleinige Zuständigkeit des Präsidenten fallen. Üblicherweise sind Sie an etwa zehn (Halb-)Tagen pro Jahr im Einsatz.
Diese Funktion ist unvereinbar mit dem Amt als Kantonsrat und mit einer Stelle in der kantonalen Verwaltung. Die Wahlbehörde ist das Obergericht.